Tarife

Die kleinste Verrechnungseinheit beträgt bei uns 30 Minuten, anschliessend runden wir die Leistungen auf 5 Minuten auf. 

Leistungen nach Art. 7 KLV sind kassenpflichtig. Die Kundinnen und Kunden müssen - wie bei einem Arztbesuch - die vereinbarte Jahresfranchise, den gesetzlichen Selbstbehalt von 10% und die Patientenbeteiligung von CHF 7.65 pro Tag übernehmen.

Die Patientenbeteiligung entfällt zudem bei Personen unter 18 Jahren oder wenn die Leistungen statt durch die Krankenversicherung durch eine andere Versicherung übernommen werden, wie z.B. die Invaliden-, Unfall- oder Militärversicherung.

Krankenkassenbeiträge der kassenpflichtigen Leistungen * CHF
Abklärung und Beratung (durch Krankenkasse vergütet) 76.90/Std.
Behandlungspflege (durch Krankenkasse vergütet) 63.00/Std.
Grundpflege (durch Krankenkasse vergütet) 52.60/Std.
* werden direkt an die Krankenkasse verrechnet
Nicht-kassenpflichtige Leistungen CHF
Hauswirtschaft und Betreuung 48.00/Std.
Notfalleinsatz Pauschal 150.00/Std.
Nachtwache / Sitzwache auf Anfrage
Selbstfinanzierer auf Anfrage
24h-Betreuung auf Anfrage
PEGASUS+ auf Anfrage

Wir weisen Sie gerne auf folgendes hin:

Ergänzungsleistungen

Sie können Ergänzungsleistungen für Hilfe, Pflege und Betreuung zu Hause beantragen. Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. www.ahv-iv.ch

Stornierungsgebühr

Die Stornierungsgebühr beträgt CHF 50,- pro Mal für kurzfristige Absagen (weniger als 24 Stunden im Voraus) und Fehlbesuche (Abwesenheit des Klienten trotz vereinbartem Termin).

Haushalt

Hauswirtschaftliche Leistungen fallen nicht unter die obligatorische Krankenversicherung. Verfügen Sie über eine entsprechende Zusatzversicherung, übernimmt die Krankenkasse ggf. einen Anteil. Wir setzten uns mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung und klären dies gerne für Sie ab.

Rechnungen 

Bewahren Sie Ihre Abrechnung der Krankenkasse und die der Spitex Pegasus für Ihre Steuererklärung auf. Sie können die Beträge geltend machen.

Die Kosten für unsere Dienstleistungen können auch privat beglichen werden. Gerne informieren wir Sie über entsprechende Tarife.

  • Von allen Krankenkassen anerkannt